BELEUCHTUNGSSANIERUNG
Aktuelle Information zur Haushaltssperre
Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
LED Sanierung von Gebäuden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Energieeffiziente Beleuchtungssysteme
- Beleuchtungssysteme für Innenräume
- mit hoher Systemlichtausbeute
- Innenraumleuchten mindestens 120 Lm/W
- LED-Lichtbandleuchten mindestens 140 Lm/W
- mit hohem Lichtstromerhalt (> L80 | 50.000 Betriebsstunden)
- kompletter Leuchtentausch (keine Einzelkomponenten)
Inklusive
- Nebenarbeiten (z. B. Demontage, Montage)
- Komponenten
- Erstellung Beleuchtungskonzept
Nicht fest verbaute Lampen, z. B. Retrofit, Ersatzlampen sind nicht förderfähig.
Fördervoraussetzungen
- Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist älter als 5 Jahre
- Nach Umsetzung der Maßnahme weitere Nutzung mindestens 10 Jahre
- Einbindung eines externen Energieeffizienz-Experten
- Unterstützung bei der energetischen Fachplanung
- Erstellung technische Projektbeschreibung der Maßnahme
- Erstellung technischer Projektnachweis nach Fertigstellung der Maßnahme
- Investitionsvolumen von mindestens (netto) 2.000 €
Antragsberechtigte
Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Wer gefördert wird
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberufliche Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
- Eigentümer, Mieter, Pächter
Förderanträge sind vor Beginn des Sanierungsvorhabens zu stellen.
Laufzeit des Förderprogramms und Höhe der Förderung
- Laufzeit des Förderprogramms vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030
- Umsetzung innerhalb von 24 Monaten nach Zuwendungsbescheid (= Bewilligungszeitraum)
- Förderfähige Investitionen max. 1.000 € pro qm und Jahr, insgesamt max. 5 Mio. € pro Jahr
- Fördersätze (Zuschuss): 15% für Einzelmaßnahmen und 50% für Antragstellung und Baubegleitung
- Das Förderprogramm unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht